VoP-Verfahren für SEPA Zahlungen

01. Oktober 2025

Zum 9. Oktober 2025  wird das neue VoP-Verfahren* für SEPA-Zahlungen im Zahlungsverkehr verbindlich eingeführt, das heißt es wird bei jeder Überweisung automatisch geprüft, ob der Name des angegebenen Zahlungsempfängers mit dem Namen des Kontoinhabers übereinstimmt.
Bei Abweichungen kann es zu Verzögerungen oder zur Ablehnung der Zahlung kommen.
 
Daher bitten wir sie künftig bei Zahlungen an uns unseren vollständigen Firmennamen anzugeben, der wie folgt lautet:
Bewernick GmbH Textilfabrik
Nur so ist eine eindeutige Zuordnung ihrer Zahlung gewährleistet - Vielen Dank.
 

 
*VoP-Verfahren steht für Verification of Payee.
Zur Betrugsprävention - können Banken vor der Ausführung einer SEPA-Überweisung den Namen des Zahlungsempfängers mit der IBAN abgleichen.
Seit dem 09.10.2025 ist dieses Verfahren im SEPA-Raum verpflichtend und soll Betrugsversuche und Fehlüberweisungen verhindern.