VoP-Verfahren für SEPA Zahlungen
Zum 9. Oktober 2025 wird das neue VoP-Verfahren* für SEPA-Zahlungen im Zahlungsverkehr verbindlich eingeführt, das heißt es wird bei jeder Überweisung automatisch geprüft, ob der Name des angegebenen Zahlungsempfängers mit dem Namen des Kontoinhabers übereinstimmt.
Bei Abweichungen kann es zu Verzögerungen oder zur Ablehnung der Zahlung kommen.
Daher bitten wir sie künftig bei Zahlungen an uns unseren vollständigen Firmennamen anzugeben, der wie folgt lautet:
Bewernick GmbH Textilfabrik
Nur so ist eine eindeutige Zuordnung ihrer Zahlung gewährleistet - Vielen Dank.
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